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Wünsche

Die Stiftung Wunderlampe erfüllt Herzenswünsche von schwerkranken oder behinderten Kindern und Jugendlichen. Die Stiftung ist national tätig. Sie ist in der ganzen Schweiz steuerbefreit und wird von der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (EDI) und einer eigenen externen Revisionsstelle überprüft. Seit ihrer Gründung im Jahr 2001 konnte die Stiftung Wunderlampe schon über 2200 individuelle Wünsche erfüllen. Einen Überblick über die Vielfältigkeit dieser Erlebnisse finden Sie online unter: