Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Stiftung
Gründung
Stiftungskurkunde und -reglement Stiftungsurkunde vom 13. September 2001
Öffentlich beurkundete Statuten vom 7. Juli 2006
Reglement vom 7. Juli 2006
Stiftungszweck
Die Stiftung Wunderlampe erfüllt Herzenswünsche im Erlebnisbereich von schwer kranken, verunfallten oder behinderten Kindern, Jugendlichen und in begründeten Ausnahmefällen von Erwachsenen. Sie erfüllt auch materielle Wünsche von schwer kranken, verunfallten oder behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, welche damit ein Herzenswunsch erfüllt wird und denen selber und ihren Angehörigen die materiellen Möglichkeiten dazu fehlen.
Sitz der Stiftung
Zürcherstrasse 119, 8406 Winterthur
Stiftungsrat
Alle Mitglieder des Stiftungsrates zeichnen mit Kollektivunterschrift zu zweien Mitarbeiter.
Die Anzahl Vollzeitstellen liegt im Jahresdurchschnitt nicht über 10.
Revisionsstelle
W&P AG Treuhand Steuern Wirtschaftsprüfung, Chur
Aufsichtsbehörde
Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Bern
Stiftungskapital
Einbezahltes Stiftungskapital 50‘000.--
Steuerbefreiung
Die Stiftung Wunderlampe ist seit 2002 im Sitzkanton Zürich sowie in allen anderen weiteren Kantonen steuerbefreit